Elektronischer Dienstausweis

Bundesregierung einigt sich auf gemeinsame Spezifikationen

Am 15. April 2008 hat die Bundesregierung den Weg frei gemacht für die Einführung einheitlicher elektronischer Dienst- und Truppenausweise in der Bundesverwaltung. Damit können die 30 Jahre alten Papierausweise durch fälschungssichere Chipkarten abgelöst werden. Die neuen elektronischen Ausweise ermöglichen erstmals auch behördeninterne und übergreifende Dienste, wie z.B. Arbeitszeiterfassung und elektronische Signaturen, für die ein einheitliches Trägermedium in der Bundesverwaltung bisher fehlte.
Die Rechtsgrundlage für die Einführung des neuen Dienst- und Truppenausweises findet sich hier.

Der BITKOM-Fachausschuss Chipkarten und Ausweissysteme setzt sich für die Bund und Länder übergreifende Koordinierung der Anforderungen an einen Dienst- und Truppenausweis ein. Die Stellungnahme wird in Kürze veröffentlicht.