E-Justice

Modernisierung der Justiz: Bundesrat wünscht sich mehr Videokonferenzen in Gerichtsverfahren (02/08)

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, um den Einsatz von Videokonferenztechnik in deutschen Gerichten zu fördern. Das Gesetz erweitere die Möglichkeit, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher durch Bild- und Tonübertragung zu hören. Die Zuschaltung per Videokonferenztechnik erspare Reisen von Prozessbeteiligten, auf deren persönliche Anwesenheit es in aller Regel nicht ankomme. Durch eingesparte Reisekosten und reduzierten Zeitaufwand werde der Prozess so insgesamt kostengünstiger. Die Entscheidung, ob solche Technik zum Einsatz komme, liege dabei immer beim Gericht selbst, so die Länderkammer. Die Bundesregierung begrüßt das Anliegen der Länder, allerdings sollte nach Meinung der Regierung nicht in allen vom Bundesrat vorgeschlagenen Fällen der "Grundsatz der Unmittelbarkeit", der auch einen "höchst persönlichen Eindruck vom Zeugen oder Angeklagten" erfordere, eingeschränkt werden. Dadurch, dass die Entscheidung über den Einsatz der Videokonferenztechnik in das Ermessen des Gerichts gestellt werde, sei gewährleistet, dass das jeweils entscheidende Gericht dafür Sorge tragen werde, dass Videokonferenztechnik nur in hierfür geeigneten Fällen zum Einsatz kommen werde.

Weitere Informationen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/079/1607956.pdf