Anhörung der Bundesnetzagentur (Mitteilung 219/2007):
„Eckpunkte einer Entscheidung der Präsidentenkammer über die Anordnung und die Wahl des Vergabeverfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den digitalen zellularen Mobilfunk“
Der Markt für den digitalen zellularen Mobilfunk[1] (Netzinfrastruktur, Endgeräte, Dienste etc.) hat in Deutschland und weltweit eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Zugleich sind die über die Jahre immer weiter verbesserten Möglichkeiten der mobilen Kommunikation auf Basis dieser Technologien heute weder aus dem Privat-, noch aus dem Geschäftleben wegzudenken. Mit dem Übergang zu immer breitbandigeren Angeboten wird diese Bedeutung weiter anwachsen. Entscheidungen in diesem Bereich haben daher eine hohe wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung und sind dementsprechend sorgfältig abzuwägen.
Die Nutzung der Frequenzbänder für den digitalen zellularen Mobilfunk wird grundsätzlich unterstützt. Allerdings zeichnen sich schon heute Entwicklungen ab, die die Grenzen zwischen den in der Vergangenheit getrennten Netzen und Diensten zunehmend verwischen. Eine Öffnung der Frequenzbänder für andere Technologien muss unter der Prämisse der störungsfreien und effizienten Frequenznutzung erfolgen. Dabei sind die Entscheidungen und Empfehlungen der ITU, ECC und EC (RSC) zu berücksichtigen.
Die Streitbefangenheit von größeren Teilen des Spektrums stellt für potenzielle Bieter ein schwer abwägbares Risiko dar. Ein faires und transparentes Vergabeverfahren ist damit kaum möglich. Zudem erscheint der konkrete Spektrumsbedarf aufgrund der lange zurückliegenden und unspezifischen Bedarfsabfrage sowie den Erfahrungen aus dem BWA-Vergabeverfahren eher unklar. Ein vorgeschaltetes Verfahren zur Ermittlung des konkreten Spektrumsbedarfs erscheint daher angezeigt.
[1] Hier und im Folgenden: „digitaler zellularer Mobilfunk“ im Sinne der "flexible use" Definition der CEPT