Die Bundesregierung empfiehlt, die EU-Dienstleistungsrichtlinie möglichst einheitlich umzusetzen und bietet den Bundesländern eine "koordinierende Unterstützung" an, so die Antworten der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Als wichtiges Ergebnis der Koordinierung ordnet die Regierung das von der Wirtschaftsministerkonferenz einstimmig gebilligte "Anforderungsprofil für die einheitlichen Ansprechpartner" ein. Es enthalte Mindestanforderungen zum Anwendungsbereich sowie zur Funktionsweise dieser "einheitlichen Ansprechpartner". Die Entscheidung darüber liege aber bei den Bundesländern und kann im Extremfall zu sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen der Einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern führen.
Die Richtlinie muss bis Ende 2009 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Einrichtung "einheitlicher Ansprechpartner", bei denen die Unternehmen alle Behördengänge für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungen erledigen können. Im BITKOM engagieren sich derzeit zwei Projektgruppen mit technologischen Empfehlungen zur Standardisierung und zu Architekturen zur Umsetzung der Richtlinie.
Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/082/1608293.pdf