Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein
Die EU-Kommission wird Deutschland wegen der Direktvergabe eines Auftrags ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren zwischen zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts verklagen. Wie die Kommission am 31.01. mitteilte, geht es um einen Auftrag, den die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) von der Datenzentrale Baden-Württemberg erhalten hatte. Diese kaufte eine E-Government-Anwendung für Auto-Zulassungen, die von der AKDB entwickelt worden war. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, die Datenzentrale Baden-Württemberg hätte die Auftragsvergabe als öffentlicher Auftraggeber europaweit ausschreiben müssen. Die Presseinformation der Kommission findet sich im Internet.
Zum Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten IT-Dienstleistern hat BITKOM Anfang 2007 eine Stellungnahme erarbeitet, http://www.bitkom.org/de/themen_gremien/37225_46722.aspx, einige Aspekte hieraus wurden auch in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vom 14.11.2007 aufgegriffen, http://dip.bundestag.de/btd/16/072/1607225.pdf mit den Antworten der Bundesregierung vom 05.12.2007, http://dip.bundestag.de/btd/16/074/1607402.pdf. Die Rechtsfragen rund um die Kooperationsformen öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind zudem auch Gegenstand der Föderalismusreform II.