August 2007
In einer Mitteilung vom Juli 2007 betont die EU-Kommission die Bedeutung von datenschutzfreundlicher Technik bei elektronischen Behördendiensten. Die Kommission ruft die Regierungen auf, für Datenschutzvorkehrungen in E-Government-Anwendungen zu sorgen und möglichst umfassend Technologien zum Schutz der Privatsphäre – so genannte Privacy Enhancing Technologies, kurz PET – einzusetzen. Für den eigenen Geschäftsbereich legt die Kommission fest, dass künftig bei der Wahl neuer und der Weiterentwicklung bestehender IKT-Anwendungen die Einbindung von PET-Technologien erfolgen soll. Das Papier bleibt insgesamt noch recht vage, kann aber dennoch für künftige Ausschreibungen im EU-Umfeld und mittelfristig auch als Wertungskriterium bei nationalen Ausschreibungen an Bedeutung gewinnen.
Weitere Informationen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2007/com2007_0228de01.pdf