E-Government

EU-Dienstleistungsrichtlinie - Katalysator für E-Government-Entwicklungen (10/2006)

Oktober 2006

Bereits Ende Juli 2006 hat der Rat seinen Gemeinsamen Standpunkt zur EG-Dienstleistungsrichtlinie verabschiedet. Er entspricht der politischen Einigung“, die die Mitgliedstaaten im Mai erzielt hatten. Mit dem Gemeinsamen Standpunkt stimmen die Mitgliedstaaten dem geänderten Kommissionsvorschlag zu, der von dem ursprünglich geplanten, umstrittenen Herkunftslandprinzip abgerückt war.

Für die ITK-Wirtschaft sind insbesondere die Bestimmungen der Artikel 6, 7 und 8 wichtig. Artikel 6 bestimmt, dass künftig in den Mitgliedstaaten ein zentraler Ansprechpartner (Single Point of Contact) eingerichtet wird, der es ausländischen Unternehmen erleichtern soll, die Formalitäten, die mit der Niederlassungsgründung zusammenhängen, abzuwickeln. Hierdurch wird eine Zentralisierung der Backoffice-Anwendungen unterschiedlicher Behörden und Dienststellen erforderlich. Auch Art. 7 hat Auswirkungen auf die Verwaltungsorganisation, denn der zentrale Ansprechpartner muss umfassende Informationen für die Unternehmen bereithalten. Schließlich sieht Art. 8 vor, dass alle Verfahren und Formalitäten elektronisch angeboten werden müssen. Hierbei sind EU-Standards zu berücksichtigen, die von der Kommission entwickelt werden.

Die abschließende Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich am 14. November erfolgen. Aus heutiger Sicht ist mit der Verbindlichkeit der Richtlinie 3 Jahre nach Inkrafttreten, also im Jahr 2010 zu rechnen. Der Richtlinientext findet sich im Internet unter http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/06/st10/st10003.de06.pdf.

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