Februar 2007
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Startschuss gegeben, um den elektronischen Einkommensnachweis zu realisieren. Das Projekt ist seit 2002 unter den Namen „Jobcard“ und später als „Jobcard-Verfahren“ bekannt gewesen; ein Gesetzesentwurf stand seit dem Regierungswechsel aus. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf über die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises im Anhörungsverfahren. BTIKOM hatte bereits Gelegenheit, seine Position zu erläutern. Die Stellungnahme finden Sie im BITKOM-Web unter http://www.bitkom.org/de/politik/43618_43841.aspx. Nach den kabinettsinternen Beratungen wird der Bundestag den Gesetzesentwurf beraten. Das BMWi rechnet damit, dass das Gesetz noch im Sommer den Bundesrat passieren könne.
Rund 2,8 Millionen Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen und Einkommensnachweise für ihre Mitarbeiter aus. Diese Nachweise benötigt der Arbeitnehmer unter anderem, um gegenüber unterschiedlichen Behörden und Verbänden Leistungsansprüche geltend machen zu können. Die Daten liegen bei den Unternehmen elektronisch vor und werden auch elektronisch bei den Verwaltungsstellen weiter bearbeitet. Dennoch wird die Einkommensbescheinigung bis heute vom Arbeitgeber in Papierform an die zuständige Behörde oder das zuständige Gericht gesandt. Dieser Medienbruch ist kostspielig, sowohl für die Unternehmen, in denen Mitarbeiter mit dem Ausfüllen von Formularen beschäftigt werden aber auch für die öffentliche Verwaltung, die die Daten wieder in die Fachanwendungen eingeben muss. Zudem steigt mit jeder Übertragung die Gefahr, dass sich Fehler einschleichen, die in der Aufklärung weitere Kosten verursachen.
Eine wirtschaftlichere Lösung, die insbesondere die Arbeitgeber deutlich entlasten kann, ist der elektronische Einkommensnachweis (ELENA). Während bisher der Arbeitgeber verpflichtet war, die geforderten Bescheinigungen schriftlich auszustellen, soll der Arbeitgeber im ELENA-Verfahren künftig die Einkommensdaten seiner Mitarbeiter monatlich automatisiert elektronisch an eine zentrale Datenbank melden. Aus dieser Zentralen Speicherstelle rufen die Behörden und Gerichte bei Bedarf die aktuellen Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistung. Der Arbeitnehmer muss sich mit einer qualifizierten elektronischen Signatur als Teilnehmer zum ELENA-Verfahren anzumelden, um den Abruf der Daten durch die Behörden oder Gerichte zu autorisieren.