August 2005
Die Bedeutung moderner IT- und Telekommunikationslösungen für die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist im Grundsatz unbestritten. Dennoch ist Deutschland im Wahljahr auf die anstehenden Veränderungen nicht ausreichend vorbereitet: Alle Bundesländer haben Masterpläne für E-Government, alle Länder planen ebenso wie der Bund die Standardisierung. Aber die Ebenen planen meist für sich. Die Potentiale, die Public Private Partnerships bei öffentlichen IT-Projekten bieten können, bleiben bisher ungenutzt. Das öffentliche Haus-haltsrecht stellt für ITK-Investitionen ein Hemmnis dar, denn nach wie vor werden IT-Ausgaben als konsumptive Ausgaben eingeordnet und nicht als das, was sie sind: Investitionen in die Zukunft. Nachbarländer machen Deutschland vor, dass erfolgreiche Umgestaltung von Verwaltungsprozessen auch die Reform von Zuständigkeiten verlangt. Sowohl das traditionelle Ressortprinzip wie auch föderale Zuständigkeiten müssen vor diesem Hintergrund überprüft werden. Ähnlich wie in großen Wirtschaftsunternehmen sollten auch bei der öffentlichen Verwaltung die Zuständigkeiten für E-Government und Verwaltungsreform bei einem Chief Information Officer gebündelt werden. Diese und weitere Forderungen der ITK-Wirtschaft hat der BITKOM-Arbeitskreis E-Government im White Paper E-Government formuliert. Das Papier wird zur Wahl den politisch Verantwortlichen im Bund und den Ländern zugeleitet.