EU sieht Ausnnahme für PPP bei den Maastricht-Kriterien vor
Februar 2004
Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) plant, Public Private Partnerships (PPP) im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen künftig zu privilegieren. Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist die wesentliche Messlatte bei der Frage, ob die Mitgliedsstaaten der Währungsunion die sog. Maastrichtkriterien erfüllt haben oder nicht. Eurostat empfiehlt, Vermögenswerte einer PPP künftig nicht mehr als Vermögenswerte des Staates zu behandeln. Hierbei müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Der private Partner trägt das Bau-/Entwicklungsrisiko und zudem zusätzlich entweder das Ausfallrisiko oder das Nachfragerisiko. In diesem Fall werden die staatlichen Investitionsanteile nicht mehr als Anlageinvestitionen verbucht mit den negativen Auswirkungen auf den Defizitstand. Damit zeichnet sich ab, dass Risikopartnerschaften von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand künftig noch an Bedeutung zunehmen werden.