Am 02.07. hat die EU-Kommission eine (rechtlich nicht bindende) Mitteilung zur grenzüberschreitenden Interoperabilität von elektronischen Gesundheitsakten/Patientenakten veröffentlicht. Das Dokument dient als Ergänzung zum eHealth Action Plan der Kommission von 2004.
Die Empfehlung strebt eine europaweite Interoperabilität bis 2015 an. Das Papier richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die aufgefordert werden, die notwendigen politschen, organisatorischen, technischen, semantischen und datenschutzrelevanten Massnahmen zu treffen, um Interoperabilität sicherzustellen. Das Dokument befindet sich in der rechten Serviceleiste.