Urheberrechtliche Abgaben

Vorschlag für Abgaben auf Drucker nicht akzeptabel

  • Schiedsstelle empfiehlt bis zu 70 Euro Urheberabgabe pro Gerät
  • Hersteller rechnen mit 230 Millionen Euro Belastung
  • BITKOM fordert Gesetzgeber zur Klarstellung auf

Berlin, 20. April 2004 – Die Hersteller von Druckern sowie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) weisen den Einigungsvorschlag des Deutschen Patent- und Markenamts zu Urheberrechtsabgaben für PC-Drucker entschieden zurück. Die Schiedsstelle des Amts hat vorgeschlagen, alle seit 2001 in Deutschland verkaufen PC-Drucker mit bis zu 70 Euro Urheberrechtsabgabe zu belasten. „Die Abgabe ist in der Sache nicht gerechtfertigt und in der Höhe nicht tragbar“, stellt Jörg Menno Harms, Vizepräsident des BITKOM, fest. Anlass des Schiedsspruchs ist ein Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und Hewlett-Packard um die Rechtmäßigkeit der Abgabe. Der BITKOM fordert eine baldige Klarstellung durch den Gesetzgeber.  

Die Industrie sieht Drucker nicht als vergütungspflichtig an. Der BITKOM wehrt sich dagegen, dass Drucker als Kopiergeräte behandelt werden. „Ein Drucker ist nicht zum Kopieren bestimmt. Erst in Verbindung mit anderen Geräten wie etwa einem Scanner, kann er Teil eines Kopiervorgangs werden“, sagt Harms. Für diese Geräte zahlt die Industrie aber bereits Abgaben. „Hier soll doppelt kassiert werden auf Kosten der Verbraucher“, kritisiert der Vizepräsident.

Eine Abgabe zwischen 8 und 70 Euro pro Drucker, abhängig von der Druckgeschwindigkeit, ist nicht zu rechtfertigen. Für die Jahre 2001 bis 2004 wäre eine Zahlung von rund 230 Millionen Euro fällig. „Eine Abgabenlast in dieser Höhe ist angesichts des massiven Preiswettbewerbs wirtschaftlich nicht vertretbar“, urteilt Harms. Die Urheberabgabe würde den Verkaufspreis von Druckern um bis zu 20 Prozent erhöhen. Harms: „Wie soll der Kunde das verstehen? Er kauft einen Drucker zum Drucken, nicht zum Kopieren. Will er kopieren, zahlt er bereits für die Geräte, die ihm dieses ermöglichen, eine Urheberabgabe.“

Die Industrie setzt stattdessen auf Digitales Rechte-Management, um die Interessen der Urheber zu wahren. Sofern dieses nicht möglich ist und ein Gerät zum Kopieren bestimmt ist, wird die Industrie weiterhin Urheberrechtsabgaben leisten. Die Forderungen der Verwertungsgesellschaft Wort gehen jedoch zu weit. Der BITKOM fordert deshalb den Gesetzgeber auf, Klarheit zu schaffen: „Die Bundesregierung muss bei der anstehenden Novellierung des Urheberrechtsgesetzes alle Geräte von der Zahlungspflicht ausnehmen, die nicht vorrangig zum Kopieren fremder geistiger Werke bestimmt sind – unter anderem Drucker und PC“, sagt Harms.