- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen den Entwurf eines Anti-Spam-Gesetzes vor (BT-Drs. 16/1436)
- BITKOM begrüßt die Möglichkeit, zu diesem wichtigen Thema Stellung beziehen zu können
BITKOM teilt die Ansicht der Entwurfsverfasser, dass die Zahl unerwünschter und störender E-Mails (Spam) stetig steigt und inzwischen einen erheblichen Anteil der elektronischen Kommunikation ausmacht. Die damit einhergehende Belästigung wird zunehmend zu einer messbaren Schädigung. Betroffen sind Nutzer der E-Mail-Kommunikation im privaten Umfeld, aber auch Unternehmen und Behörden. Daneben belastet Spam auch die Anbieter von E-Mail-Kommunikation, die Provider, da sie unnötig ein wesentlich erhöhtes Datenvolumen transportieren, bearbeiten und speichern müssen. Die steigende Zahl an Spam-E-Mails lässt auch die Wahrnehmung für dieses Phänomen in der Öffentlichkeit und in der Politik steigen.
BITKOM begrüßt die Beschäftigung mit diesem Thema, sieht aber auch das wichtige Erfordernis, sich der Thematik differenziert zu nähern und Augenmaß zu bewahren. Wichtig ist vor allem, dass nicht jede E-Mail mit Werbeinhalten als Spam gelten kann. Vielmehr stellt die Nutzung dieses Kommunikationsmittels zur Werbung, etwa mit regelmäßigen Newslettern, individualisierten Angeboten usw. eine gerade auch für den Nutzer sehr bequeme Form der Information über Produkte und Dienstleistungen dar. Die Möglichkeit der Kundenansprache durch Werbung ist elementarer Bestandteil einer freien Marktwirtschaft. Seriöse Werbe-E-Mails von tatsächlichem Spam zu unterscheiden, ist eine zentrale Aufgabe der aktuellen Debatte. Wir teilen daher grundsätzlich den Ansatz der Entwurfsverfasser, einen sehr eng begrenzten Verbotstatbestand zu schaffen, und regen weitere Präzisierungen an. Die Diskussion sollte sich dabei unserer Ansicht nach auf den Vorschlag in § 6 Abs. 2 des Regierungsentwurfs für ein Telemediengesetz konzentrieren, der bereits Ansätze in dieser Richtung aufweist.