- Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie entwickelt Fragenbogen zur künftigen Regelung der Verantwortlichkeiten im TMG
- Weiterer Schritt zur TMG-Novellierung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 13. Juni 2007 einen Fragebogen zur künftigen Regelung der Anbieterhaftung im TMG veröffentlicht. Dieser dient ausweislich seiner Begründung dazu, im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechungsentwicklung in Deutschland, einen Beurteilungsmaßstab zu erhalten, ob weitere Verbesserungen im Bereich der Haftungsregeln möglich sind. Er soll insoweit eine etwaige Novellierung des TMG vorbereiten. Dies geschieht parallel zur Evaluierung der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG) im Hinblick auf die Verantwortlichkeitsregelungen durch Europäische Kommission.
Der BITKOM begrüßt die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums, die im Rahmen der Zusammenführung von TDG und MDStV zum TMG nicht behandelte offene Frage der Anbieterhaftung nun politisch in Angriff zu nehmen. Wir nehmen gerne die Gelegenheit wahr, uns zu diesem aus Sicht der Internetwirtschaft zentralen Problemkomplex umfassend zu äußern. Aus Sicht des BITKOM gibt es hier dringenden Überarbeitungsbedarf, um inzwischen zu Tage getretene Fehlentwicklungen einer teils widersprüchlichen, teils exzessiven Rechtsprechung entgegenzuwirken.
Wir sehen die in Deutschland zu Tage getretenen Probleme jedoch eher in den Entwicklungen der Rechtsprechung begründet und nicht in der Richtlinie selbst. Daher halten wir eine Revision der Richtlinie nicht für notwendig und angesichts möglicher Gefahren für zentrale Elemente, wie das Herkunftslandprinzip auch nicht für geboten.
Schließlich begrüßt der BITKOM auch die erfolgte Notifizierung der BGH-Rechtsprechung zur Störerhaftung von Host-Providern bei der Europäischen Kommission. Wir erhoffen uns von diesem Verfahren erste Aussagen zur Vereinbarkeit der Rechtsprechungspraxis des BGH mit der E-Commerce-Richtlinie, nachdem das Gericht selbst leider stets von einer Vorlage der Auslegungsfragen zur E-Commerce-Richtlinie zum EuGH abgesehen hatte.
BITKOM erlaubt sich, bei der Beantwortung des Fragebogens von der vorgegebenen Struktur abzuweichen, um die zentralen Problemkomplexe und unsere Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung im Zusammenhang darstellen zu können. Die ausführliche Stellungnahme steht Ihnen hier in dem Downloadkasten zur Verfügung.