EU-Medienpolitik

Fernsehrichtlinie: Umfangreicher Nachbesserungsbedarf

Die EU-Kommission hat am 13. Dezember 2005 den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit vorgelegt. BITKOM sieht weiterhin Nachbesserungsbedarf.

BITKOM hat bereits im Vorfeld umfangreiche Stellungnahmen zur Fortentwicklung der Fernsehrichtlinie abgegeben. Insbesondere wiederholen wir noch einmal unsere Auffassung, dass die Kommission eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches bislang nicht zufrieden stellend gerechtfertigt hat. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf neue, der E-Commerce-Richtlinie unterliegende Dienste ist das klassische Beispiel einer Doppelregulierung, die jeglicher Zielsetzung einer „Better Regulation“ widerspricht. Sie gefährdet in hohem Maße das Wachstum dieser neuen Dienste, die sich in ihrem Wesen deutlich vom Rundfunk unterscheiden. Beides gehört bereits aus rechtssystematischen Gründen nicht in ein gemeinsames Regelwerk.

Unter Aufrechterhaltung dieser grundsätzlichen Forderungen unterbreiten wir im Folgenden konkrete Änderungsvorschläge am Entwurfstext.