Telekommunikationspolitik

BITKOM-Stellungnahme zu neuen Pflichten der TK-Unternehmen gegenüber den Sicherheitsbehörden

BITKOM kommentiert in seiner Stellungnahme die aktuellen Pläne zur Novellierung des Elften Teils des TKG, der die Pflichten der TK-Unternehmen gegenüber den Sicherheitsbehörden und die damit verbundenen Einschränkungen des Fernmeldegeheimnisses regelt.

Die Neuerungen sollen noch eine weitere Ausdehnung der Verpflichtungen mit sich bringen. Auch weiterhin fehlt es aber an einer adäquaten aufwandsgerechten Entschädigung der Wirtschaft für die mit diesen Auflagen verbundenen Kosten. BITKOM unterstreicht daher noch einmal, dass das - im internationalen Vergleich übliche - Prinzip Geltung erhalten muss, dass staatliche Aufgaben wie die Gewährleistung der inneren Sicherheit auch vom Staat finanziert werden müssen und die Kosten nicht einzelnen Wirtschaftszweigen als Sonderopfer auferlegt werden dürfen.

Bei allen Maßnahmen gilt es zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, so dass weitreichende Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und in die Wirtschaftstätigkeit der Unternehmen nicht zu rechtfertigen sind, wenn viele der Maßnahmen nur einen geringen Erfolg versprechen.

Die Stellungnahme kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Mitglieder-Login

Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

Stellungnahme BITKOM 11. Teil TKG 12.12.02.pdf

PDF herunterladen (51,8 KB)