Telekommunikationspolitik

BITKOM-Stellungnahme zum geplanten Einsatz von Mobilfunkblockern

  • Räumliche Begrenzbarkeit des Störsignals fraglich
  • Erhebliche Beeinträchtigung der Frequenznutzung

Der Ministerrat der baden-württembergischen Landesregierung hat am 13. November 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten beschlossen. Danach sollen die baden-württembergischen Justizvollzugsbehörden auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalten sogenannte Störsender zur Unterbindung unerlaubten Mobilfunkverkehrs durch die Gefangenen betreiben dürfen.

BITKOM und hier insbesondere die im Verband vertretenen drei deutschen Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone und O2 unterstützen das Bestreben, unerlaubten Mobilfunkverkehr von Gefangenen zu unterbinden. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen sind jedoch abzulehnen. Es besteht die Gefahr, dass die Strahlung der Störsender nicht auf das Gebiet der Justizvollzugsanstalten begrenzt werden kann. Damit ist ihr Einsatz rechtlich nicht zulässig. Die deutsche Telekommunikationsbranche hat sich gerade in jüngster Vergangenheit als verlässlicher Partner auf dem Gebiet der inneren Sicherheit erwiesen. Jedoch dürfen die Eingriffe nicht unverhältnismäßig ausgedehnt werden, insbesondere wenn die Folgen nicht eindeutig absehbar sind.

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Ansprechpartner

Dr. Thorsten Anderl

Tel.: 030.27576-223
Fax: 030.2757651-223
t.anderl@bitkom.org

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071024 JAmmer BW JVollzMVG Referentenentwurf

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BITKOM Stellungnahme Justizvollzugsmobilfunk verhinderungsG BW 29 1 08

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