- BITKOM fordert die Durchsetzung der bereits 2004 im Telekommunikationsgesetz (TKG) geschaffenen Entschädigungsregelung.
Die Unternehmen der Telekommunikationsbranche leisten seit langem einen wesentlichen Beitrag zur Straftatenaufklärung und –prävention. Sie gewährleisten die Überwachung der Telekommunikation und erteilen Auskünfte an Sicherheitsbehörden. Zu diesem Zweck investieren die Unternehmen große Beträge in die notwendige Technik und in Personal, das meist eigens zur Bewältigung dieser Aufgaben eingestellt ist. An diesen Ausgaben beteiligt sich der Staat bislang nicht oder nur mit nominalen Beträgen,die nicht ansatzweise kostendeckend sind. Die Kosten der technischen Ausgestaltung tragen die Unternehmen ganz allein. Da die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit aber eine originär staatliche Aufgabe ist, muss der Staat hierfür auch die Kosten tragen. Der Gesetzgeber hat bereits im Jahre 2004 im Telekommunikationsgesetz (TKG) die Grundlage für eine angemessene Entschädigungsregelung geschaffen. Diese Entschädigungsregelung ist bis heute nicht in Kraft getreten. Nennenswerte gesetzgeberische Arbeit an der Verordnung ist aktuell nicht festzustellen. Stattdessen versucht inzwischen der Bundesrat, die Entschädigungsgrundlage insgesamt wieder aufzuheben.Verfassungsrechtlich ist eine angemessene Entschädigung notwendig zu gewähren. Es ist daher nicht nur geboten, die Grundlage im TKG beizubehalten, sondern sie nunmehr auch schnellstmöglich in eine konkrete Regelung umzusetzen. Hierfür unterbreitet der BITKOM im Folgenden seine Vorschläge und bittet den Gesetzgeber um zügiges Tätigwerden. Die Argumente des BITKOM finden Sie in dem Positionspapier in dem Downloadkasten hinterlegt.