Die Kieler Landesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen vorgelegt. Ein Verweis auf Überwachungsverordnung des Bundes sowie auf Entschädigungsregeln fehlt.
§ 185a Landesverwaltungsgesetz-E soll die präventive Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr in Schlesweig-Holstein regeln. Der BITKOM moniert, dass ein Verweis auf Überwachungsverordnung des Bundes sowie auf die Entschädigungsregeln fehlt.
Gesetzentwurf und Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.