TK-Überwachung

BITKOM fordert Klarstellung bei TK-Überwachung in Schleswig-Holstein

Die Kieler Landesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen vorgelegt. Ein Verweis auf Überwachungsverordnung des Bundes sowie auf Entschädigungsregeln fehlt.

§ 185a Landesverwaltungsgesetz-E soll die präventive Telekommunikationsüberwachung zur Gefahrenabwehr in Schlesweig-Holstein regeln. Der BITKOM moniert, dass ein Verweis auf Überwachungsverordnung des Bundes sowie auf die Entschädigungsregeln fehlt.

Gesetzentwurf und Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

Stellungnahme BITKOM TKUe Schleswig-Holstein 21 03 06

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Gesetzentwurf_LT-Drs-16670

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