TK-Überwachung

Bedenkliche Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse

Die Telekommunikationsüberwachung ist als Ermittlungsinstrument bislang nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Sie droht zu einer Standardmaßnahme zu werden. Für die Unternehmen, die sich an der technischen Überwachung beteiligen, fehlt weiterhin eine klare Entschädigungsregelung.

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2006 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes vorgelegt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 (BVerfGE 100, 313 ff.) wurde das Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz durch Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Beschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 26.6.2001 (BGBl. I, S. 1254 ber. S. 2298) novelliert. Anlässlich des Gesetzesbeschlusses hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ihn nach Ablauf von zwei Jahren über die mit der Novellierung gemachten Erfahrungen zu unterrichten. Der Entwurf basiert auf dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung. 

Inhaltlich bereitet dem BITKOM die offensichtliche Entwicklung Sorge, die technische Überwachung der Telekommunikation von einem für Ausnahmefälle konzipierten Ermittlungsinstrument zu einer Standardmaßnahme zu machen. Konkrete Hauptkritikpunkte sind die IMEI-Überwachung (§ 10), deren Diskussion sich der Gesetzgeber bedauerlicherweise entzieht, sowie die nach wie vor missglückte Entschädigungsregelung (§ 20). Bei einigen Vorschlägen sind zudem Konkretisierungen erforderlich.

Der Gesetzentwurf und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

Stellungnahme BITKOM G 10 Aenderungsgesetz 13.04.06

PDF herunterladen (225 KB)

Regierungsentwurf G-10-AendG 02.02.06

PDF herunterladen (235 KB)