- BMI legt G 10-Änderungsgesetzentwurf vor
Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10-Änderungsgesetz 2005) vorgelegt. Aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999 wurde das Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz novelliert. Anlässlich des Gesetzesbeschlusses hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ihn nach Ablauf von zwei Jahren über die mit der Novellierung gemachten Erfahrungen zu unterrichten. Der nun vorliegende Entwurf basiert auf dem Erfahrungsbericht der Bundesregierung.
BITKOM hat den Entwurf kommentiert. Der Branche bereitet vor allem die offensichtliche Entwicklung Sorge, die technische Überwachung der Telekommunikation von einem für Ausnahmefälle konzipierten Ermittlungsinstrument zu einer Standardmaßnahme zu machen.
Entwurf und BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.