- BITKOM nimmt Stellung zu einem Antrag der Länder Hessen und Bayern für eine Bundesrats-Initiative zu einem „TK-Überwachungs-Verbesserungsgesetz“, das die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erheblich ausweiten soll.
Die Länder Hessen und Bayern haben im Bundesrat einen Antrag für eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Telekommunikations-Überwachung eingebracht (BRats-Drs. 163/04), über den bereits am Freitag, 12. März 2004, im Bundesrat entschieden werden soll. Der Gesetzentwurf soll die Einbefugnisse der Sicherheitsbehörden zulasten der Bürger wie auch der betroffenen TK-Unternehmen erheblich ausweiten soll. BITKOM sieht deshalb die Gesetzesinitiative insgesamt, insbesondere aber die Eile, mit der diese beschlossen werden, mit erheblicher Sorge. Dies gilt sowohl aus verfassungsrechtlicher Sicht (auch vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Wohnraumüberwachung) als auch aus wirtschaftlicher Perspektive wegen der drohenden zusätzlichen Kostenbelastung der TK-Unternehmen. Vor allem steht die Initiative auch im diametralen Widerspruch zu den jüngsten Entwicklungen bei der TKG-Novelle, die etwa zumindest eine gewisse Verbesserung der Kostenerstattungsregeln für die von den Sicherheitsauflagen betroffenen Unternehmen vorsehen.
BITKOM hat eine erste Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erstellt, die hier - ebenso wie der Antragstext (Achtung: Große Dateigröße!) - heruntergeladen werden kann.