Kundenschutz

BITKOM-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV)

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat den Entwurf einer Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV-E) vorgelegt.

Der Entwurf trifft Festlegungen im Zusammenhang mit Notrufverbindungen, insbesondere zu den von den Netzbetreibern zu erbringenden Notrufleistungsmerkmalen.

In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf spricht sich BITKOM vor allem dafür aus, nicht von dem bisherigen System abzurücken, nach dem die Netzbetreiber der Notrufabfragestelle die Standortdaten eines Notrufenden lediglich auf Abruf zur Verfügung stellen müssen. Dieses Verfahren hat sich jahrelang bewährt und lässt keine Notwendigkeit für eine - technisch derzeit nicht umsetzbare - Verpflichtung der Netzbetreiber erkennen, diese Daten bei jedem Anruf automatisch mit zu übertragen. Entsprechend kritisiert BITKOM die vorgesehene Verpflichtung zur aktiven Übermittlung von Netzkennung und Gerätenummer das Anrufenden.

Die ausführliche Stellungnahme kann hier zusammen mit dem Entwurf und der Entwurfsbegründung herunter geladen werden.

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

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041026 BITKOM-Stellungnahme NotrufV

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Begruendung Entwurf NotrufV

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Entwurf Diskussionsfassung NotrufV 01.10.04

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