- TKG-Novelle jetzt im Bundestag
Die Bundesregierung hat am 17. Mai 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Auf der Grundlage des 2004 novellierten Telekommunikationsgesetzes integriert der Entwurf die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthaltenen Regelungen in das TKG und fasst sie neu. Hinzu kommen Verbraucher schützende Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern, die bisher in einem Referentenentwurf zur Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV-E) enthalten waren. Daneben werden telekommunikationsrechtliche Bezüge in anderen Gesetzen modifiziert und ergänzt.
Der Bundesrat hat am 7. Juli 2006 eine Stellungnahme zu dem Entwurf verabschiedet (im Folgenden: „BR-Stellungnahme“); die Bundesregierung hat am 13. September 2006 eine Gegenäußerung (im Folgenden: „Gegenäußerung“) vorgelegt. Alle Dokumente sind als Bundestags-Drucksache 16/2581 veröffentlicht, die BITKOM im Folgenden insgesamt kommentiert. Soweit wir zu Regelungen keine Aussage treffen, bedeutet dies weder eine branchenweite Zustimmung noch eine branchenweite Ablehnung. Unsere Kernpunkte umfassen:
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fehlende Ausgestaltung der Entschädigung derUnternehmen für die Mitwirkung an der Überwachung der Telekommunikation (§ 110 Abs. 9)
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zu niedrige Preisgrenzen (§§ 66b–d)
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Wegfall der individuellen Haftungsbegrenzung auf 12.500 Euro (§ 44a)
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Ausdehnung der Verpflichtung zum Einzelverbindungsnachweis auch aus SMS- und Internetverbindungen (§ 45e)
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fehlende Absicherung der Branchenlösung zum Umsatzsteuerausweis (§ 45 h)
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ungeeignete Regelung zur Rufnummernübermittlung (§ 66j)
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zu umfassender Anwendungsbereich der Kundenschutzvorschriften gegenüber Geschäftskunden (§ 47b)
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überzogene Vorschriften im Kurzwahldienstebereich (§ 45l; Bill-Warning bereits ab 20 Euro, fristloses Kündigungsrecht)
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zu weit reichende zivilrechtliche Sanktionen (§ 66g)
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zu kurze Übergangsfristen (Artikel 6)