Telekommunikationspolitik

Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)

  • BITKOM hat seine Stellungnahme für die Anhörung des Bundestagswirtschaftsausschusses zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt.

BITKOM wird als Sachverständiger an der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 9. Februar 2004 teilnehmen. Zur Vorbereitung ist jetzt eine umfassende Stellungnahme vorgelegt worden, die sowohl den Kabinettsentwurf der Bundesregierung vom 15. Oktober 2003 als auch die Stellungnahme des Bundesrates hierzu vom 19. Dezember 2003 kommentiert.

Zentrale Punkte der Stellungnahme sind u.a.:

  • Die geplante Ausweitung der Auflagen der öffentlichen Sicherheit,
  • insb. die vom Bundesrat geforderte Einführung einer Mindestspeicherfrist für Verkehrsdaten,
  • die Frage der Erstattung der mit den Sicherheitsauflagen verbundenen Kosten,
  • die Stellung der nicht-öffentlichen Anbieter bei den Sicherheitsauflagen,
  • die im Vergleich zu anderen Branchen sehr restriktiven Regeln im Kundendatenschutz,
  • Die geplante Einführung eines "Telekommunikationsbeitrags",
  • die Diskussion um den Rechtsweg für Regulierungsentscheidungen (Verwaltungs- oder Zivilrechtsweg)
  • sowie zahlreiche weitere Themen aus den Bereichen Nummerierung, Frequenzvergabe, Wegerechte etc.

Die Stellungnahme des BITKOM kann hier ebenso wie der Kabinettsentwurf der Regierung und die Stellungnahme des Bundesrates heruntergeladen werden (Dateiumfang beachten).

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

StN BITKOM TKG Wirtschaftsausschuss 03.02.04.pdf

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Kabinettsentwurf TKG 15.10.03.pdf

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Bundesrat-Stellungnahme TKG-E Drs 755-03 (B) 19.12.2003.pdf

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