Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 31 Januar 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Auf der Grundlage des 2004 novellierten Telekommunikationsgesetzes integriert der Entwurf die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthaltenen Regelungen in das TKG und fasst sie neu.
BITKOM erkennt die Bereitschaft der Entwurfsverfasser an, sich bereits an vielen Stellen differenziert mit den technischen Voraussetzungen, Wirkungen und Eigenheiten verschiedener Dienste auseinander zu setzen. Gleichwohl besteht noch an zahlreichen Stellen Verbesserungsbedarf.
Entwurf und Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.