Kundenschutz

BITKOM fordert angemessenen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Markterfordernissen

  • Stellungnahme zum Kundenschutz in der Telekommunikation

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz werden auf der Grundlage des 2004 novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthaltenen Regelungen in das TKG integriert und neu gefasst. Hinzukommen Verbraucher schützende Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern, die bisher in einem Referentenentwurf zur Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV-E) enthalten waren. Daneben werden telekommunikationsrechtliche Bezüge in anderen Gesetzen modifiziert und ergänzt (z.B. Artikel 10-Gesetz).

Der Bundesrat hat am 18. März 2005 eine Stellungnahme zu dem Entwurf beschlossen (im Folgenden: „BR-Stellungnahme“); die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung (im Folgenden: „Gegenäußerung“) vorgelegt. Alle Dokumente sind als Bundestags-Drucksache 15/5213 veröffentlicht, die BITKOM insgesamt kommentiert hat.

Die Bundestagsdrucksache und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.