Steuerrecht

BITKOM-Leitfaden zum elektronischen Datenzugriff der Finanzverwaltung

Seit dem 1. Januar 2002 ist die Finanzverwaltung befugt, im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen auch die elektronische Buchführung in den Unternehmen durch elektronischen Datenzugriff zu prüfen. Entsprechend haben die Unternehmen ihren digital erzeugten Datenbestand für eine solche Prüfung bereit zu halten. Der BITKOM-Leitfaden erläutert die Rechtslage und stellt einige Speichertechnologien vor, mit denen die Unternehmen den technischen Anforderungen des elektronischen Datenzugriffs nachkommen können.

Der Leitfaden liegt jetzt in der 3. Auflage mit Stand vom Dezember 2006 vor. Ein Exemplar des Leitfadens sowie eine Übersicht zu Urteilen der Finanzgerichte zum Thema steht anbei zum kostenlosen Download zur Verfügung.