Im Bundesjustizministerium nehmen die Überlegungen zur Umsetzung der „Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern" (2005/29/EG) konkrete Formen an. In Deutschland wird die sog. UCP-Richtlinie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Hierzu liegt mittlerweile liegt ein Diskussionsentwurf des BMJ vor. Die UCP-Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis zum 12. Juni 2007 in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie bezweckt eine Totalharmonisierung im Bereich der "unlauteren Geschäftspraktiken" im Verhältnis zu Verbrauchern. Sie strebt eine vollständige Angleichung des Rechts der unlauteren Geschäftspraktiken im Bereich des geschäftlichen Verkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern und die Schaffung eines verlässlichen Rechtsrahmens in der Gemeinschaft an. Um möglichst früh die betroffenen Kreise bei den Vorüberlegungen einzubeziehen, hat das BMJ am 22. Mai 2007 erneut die Arbeitsgruppe UWG, die seinerzeit auch die erste Novellierung des UWG begleitet hat, zu einer ganztägigen Sitzung eingeladen. Der Zeitplan des BMJ sieht vor, dass der Referentenentwurf im Sommer 2007 erstellt werden soll. Ein Regierungsentwurf soll im Herbst 2007 vorliegen. In der Sitzung der AG-UWG bestand Einigkeit darüber, dass die Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken keine umfangreichen Änderungen des UWG erfordert. Der Fachausschuss wird mit einer BITKOM-Position die Interessen der ITK-Branche in die Umsetzung einbringen. Anbei finden Sie im Zusammenhang hiermit einige Dokumente zum Download abgelegt.