Der Ministerrat der EU hat im Januar 2003 die EU-Richtlinien zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (WEEE) sowie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten (RoHS) verabschiedet. Sie legen die wichtigsten Eckpunkte der nationalen Gesetzgebung fest. In Deutschland startete die Altgeräte-Gesetzgebung im April 2003 mit Eckpunkten zur nationalen Umsetzung. Daran schloss sich bis Frühjahr 2005 das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat an. Am 23. 3. 2005 wurde das ElektroG publiziert, mit dem Titel „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“.
Im Servicebereich rechts stehen Ihnen das Elektrogesetz und der Fachartikel „Das Elektrogesetz – Herstellerverantwortung, Altgerätemanagement und Verpflichtete“ (Tobias/Lückefett) zur Verfügung. Auf der verlinkten Seite des Bundesumweltministeriums steht die Broschüre „Elektroschrott - vermeiden und verwerten“ als Download zur Verfügung.