Elektronik-Altgeräte

Seit März 2006 können Privatkunden bundesweit kostenlos ihre Elektronikaltgeräte zurückgeben. Das so genannte Elektrogesetz verpflichtet Hersteller und Importeure dazu, die fachgerechte Entsorgung der Geräte sicherzustellen. Die ebenfalls betroffene ITK-Branche hat hierzu die Rücknahmestrukturen aufgebaut, um Umweltschutz kundenfreundlich zu ermöglichen.

Das Elektrogesetz verpflichtet Hersteller auch dazu, jährlich eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung seiner Elektro- und Elektronikgeräte nachzuweisen, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und in privaten Haushalten genutzt werden können. Das Garantiesystem Altgeräte (GSA) bietet Unternehmen dafür eine Lösung. Den Link zum GSA finden Sie rechts im Servicebereich.

Das Dossier enthält Artikel und Dokumente zu den rechtlichen Grundlagen der Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie Antworten auf FAQs und bietet Links zu weiteren Institutionen.

Elektronik-Altgeräte

Leitfaden zur RoHS Richtlinie

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Verwertung von Elektronik-Altgeräten

Gesetzliche Grundlagen

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Verwertung von Elektronik-Altgeräten

Regelsetzung

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Elektronik-Altgeräte

WEEE-Umsetzung auf EU-Ebene

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FAQs

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Ansprechpartner

Philipp Karch

Tel.: 030/27576-231
Fax: 030/27576-400
p.karch@bitkom.org

Garantiesystem Altgeräte