Dienstleistungen

Keine Schlechterstellung von online angebotenen Dienstleistungen

Mit einem Schreiben an die Bundesratsausschüsse hat BITKOM vor einer Schlechterstellung von Dienstleistungen gewarnt, die online angeboten werden. Die Schlechterstellung könnte sich aus einer Gesetzesänderung ergeben, die Teil des Kabinettsentwurfs des „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ ist. Die Gesetzesänderung, die sog. „Kostenfallen“ im Internet verhindern soll, erweitert das Widerrufsrecht bei online bestellten Dienstleistungen und betrifft alle Anbieter, die in Vorleistung gehen. In vielen Fällen hätte die Neuregelung zur Folge, dass der Verbraucher ungeachtet der erfolgten Inanspruchnahme der Leistung –und anders als nach geltendem Recht- den Vertragsschluss widerrufen kann. Der Anbieter hätte allenfalls einen Anspruch auf Wertersatz oder aber er müsste mit seiner Leistungserbringung warten, bis die Widerrufsfrist des Verbrauchers (14 Tage oder ein Monat) verstrichen ist; eine Lösung, die in aller Regel dem Interesse des Kunden unmittelbar zuwiderläuft und an der Wirklichkeit des Internets vorbeigeht. Das BITKOM-Schreiben an den Bundesrat und den Gesetzentwurf finden Sie hier zum Download.

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Downloads zum Artikel

BITKOM Schreiben Bundesrat.pdf

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Gesetzentwurf Telefonwerbung Juli 2008.pdf

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