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Einheitenverordnung - Stand der Regelungen ab 1.1.2010

Allen Computernutzern sind Maßangaben in „Zoll“ gut bekannt, z.B. bei der schon historischen 5 ¼ Zoll Diskette, aber auch insbesondere bei Größenangaben von Monitoren. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist jedoch in Deutschland grundsätzlich die Verwendung des metrischen SI-Systems für Einheiten gesetzlich vorgeschrieben (Gesetz über Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) und die darauf basierende Einheitenverordnung, EinhV).

 

Die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten ist nach der EinhV zulässig, wenn die Angabe der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist. Dies bedeutet z.B. für die in der Werbung oft gebräuchliche Angabe „19-Zoll Monitor“, dass die entsprechende Angabe der Bildschirmdiagonale zunächst in Zentimetern erfolgen und hervorgehoben werden muss und die Angabe in „Zoll“ dem unterzuordnen ist. Diese Parallelkennzeichnung wird mit der aktuellen Einheitenverordnung mit Stand vom 25. September 2009 unbefristet zugelassen.

 

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