Das CE-Zeichen ist als das wichtigste Zeichen im europäischen Markt etabliert. Es genießt den Rang einer Gemeinschaftskollektivmarke.
Die R&TTE-Richtlinie (Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive) definiert die einzuhaltenden grundlegenden technischen Anforderungen für Funk- und Telekommunikationsausrüstung. Sie stellt europäisch harmonisierte Bestimmungen für den vereinfachten Markteintritt von Funkgeräten und Telekommunikationsendprodukten zur Verfügung. Die Erfüllung der Richtlinie ist Voraussetzung zur Vergabe des CE-Zeichens bei Funkanlagen und Telekommunikations-Endeinrichtungen, das CE-Zeichen ist Voraussetzung für den europäischen Marktzugang. Administrative Auflagen für ITK-Produkte müssen von allen Herstellern und Inverkehrbringern erfüllt werden.
Das New Legislative Framework der EU ("New Approach") regelt die Anbringung des CE-Kennzeichens an allen anderen Produkten, die nicht unter die R&TTE-Richtlinie fallen. Inverkehrbringer (z.B. Hersteller, Importeure, Vertrieb) von Produkten sind für die Konformität ihrer Produkte mit allen geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich. Die Kontrolle erfolgt durch ständige Marktüberwachung der zuständigen Behörden. Die Kenntnis und Anwendung der jeweils aktuellen Marktzugangsregeln ist für alle Inverkehrbringer essentiell.
Der Nachweis der Konformität zu bestimmten Vorschriften obliegt i.d.R. Prüflaboren, die vertrauenswürdig sein müssen. Zu diesem Zweck bedienen sich die Labore oft einer Akkreditierung. Die Neuregelung des deutschen Akkreditierungssystems ist daher von Interesse für alle betroffenen Prüflabore und Hersteller, die sich Prüflaboren bedienen.
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