BITKOM-Position zur Reform des Insolvenzrechts
Die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008/2009 hat an mehreren Stellen Reformbedarf des deutschen Insolvenzrechts offenbart. In Reaktion darauf hat die Bundesregierung eine neue Initiative gestartet, um die Sanierungsfähigkeit von insolventen Unternehmen zu verbessern. Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit Datum vom 1. September 2010 einen ersten Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vorgelegt (vgl.
http://www.bmj.de/files/-/4694/Diskussionsentwurf_Sanierung_Unternehmen.pdf).
BITKOM begrüßt den Diskussionsentwurf des BMJ als wichtigen und zielführenden Beitrag zur Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten von insolventen Unternehmen. In einem Positionspapier nimmt BITKOM Stellung zu dieser Gesetzesinitiative. Darüber hinaus enthält die BITKOM-Stellungnahme Überlegungen zum Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht und regt an, Verträge über Software-Lizenzen vom Fortführungswahlrecht des Insolvenzverwalters gemäß § 103 InsO auszunehmen. Damit käme Software-Lizenzen eine gewisse Insolvenzfestigkeit zu, und es wäre gewährleistet, dass der Lizenznehmer auch bei Insolvenz des Lizenzgebers die Software weiter nutzen kann. Das Positionspapier des BITKOM finden Sie anbei zum Download.