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Hauptversammlung im Internet wird möglich

Nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2007/36/EG hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) die gesetzlichen Vorgaben für Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften beu gefasst. Die Neuerungen erweitern die Möglichkeiten der Aktionäre zur Teilnahme an Hauptversammlungen. So können Aktiengesellschaften zukünftig in ihrer Satzung vorsehen, dass Aktionäre ihre Mitgliedsrechte auch per Brief oder über das Internet geltend machen können. Weitere Regelungsschwerpunkte des Gesetzes sind: Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen, Erleichterungen beim Depotstimmrecht für Banken und Erleichterungen für die Sachgründung (vgl. hierzu den Überblick zum ARUG und den Gesetzeswortlaut in der Beschlussvorlage des Bundesrates).

 

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