Reform des GmbH-Gesetzes
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) setzt der Gesetzgeber die bedeutendste Reform des GmbH-Rechts überhaupt um. Anbei finden Sie zum Download einen Überblick über das Gesetzgebungsvorhaben sowie die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses im Bundestag. Der Bundestag hat die Beschlussempfehlung am 26. Juni 2008 unverändert gebilligt, so dass die darin niedergelegten Änderungen am 1. November 2008 in Kraft treten konnten.