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BITKOM Stellungnahme zur EU-Konsultation RFID

Bei der Einführung von Radiofrequenz Identifikation (RFID) bestimmen datenschutzrechtliche Fragen weiterhin die öffentliche Diskussion. Die EU-Kommission hat daher Entwürfe für Empfehlungen zu Datenschutz und Datensicherheit bei der Einführung von RFID vorgelegt und zum Gegenstand einer öffentlichen Online-Konsultation gemacht. Kurz zusammengefasst stellt die Empfehlung die folgenden Anforderungen auf:

  • Art. 3: Bevor eine RFID-Anwendung implementiert wird, sollen die Betreiber der RFID-Anwendung eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen, um zu ermitteln, welche Auswirkungen der RFID-Einsatz für die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten bewirkt.
  • Art. 4: Die Beteiligten sollen auf Ebene der Mitgliedsstaaten Selbstverpflichtungen und Verhaltensregeln sollen entwickeln und implementieren.
  • Art. 5: Den Betreibern eines RFID-Systems werden umfangreiche Informationspflichten gegenüber den Betroffenen auferlegt; auf öffentlichen Plätzen soll ggf. durch Symbole auf die Verwendung von RFID hingewiesen werden.
  • Art. 6: Betreiber von RFID-Anwendungen sollen ein Informationssicherheitsmanagement nach dem Stand der Technik einrichten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen. Zertifizierungen  und Betreiber-Selbsterklärungen sollen neu entwickelt bzw. bestehende angewendet werden.
  • Für den RFID-Einsatz im Einzelhandel schreibt Art. 7 besondere, zusätzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten vor. Darüber hinaus wird die zwangsweise Deaktivierung der Tags am Point of Sale (mit detaillierten Vorgaben für die Durchführung) zum Regelfall gemacht.

Die Durchführung der Empfehlung soll nach drei Jahren evaluiert werden. Aus Sicht des BITKOM enthält der Entwurf überschießende Anforderungen, die sich zu ernstzunehmenden Hindernissen für die Ausbreitung von RFID entwickeln könnten. Dies betrifft insbesondere die zwangsweise Deaktivierung im Handel, gegen die sich die Wirtschaft seit langem mit guten Gründen zur Wehr setzt. Die Erfahrung der Online Konsultation 2006 hat gezeigt, dass die EU-Kommission den Ergebnissen der Konsultation ganz erhebliche Bedeutung für die Inhalte und Gestaltung der weiteren Maßnahmen beilegt. Vor diesem Hintergrund ist eine Teilnahme an der Konsultation sehr sinnvoll. Die Online-Konsultation ist bis zum 25. April 2008 freigeschaltet.  http://ec.europa.eu/yourvoice/ipm/forms/dispatch?form=RFIDRec

Eine deutsche Übersetzung der Konsultation kann abgerufen werden über  http://ec.europa.eu/information_society/policy/rfid/doc/consde.pdf

Unsere Stellungnahme zur EU-Konsultation finden Sie als Download zum Artikel rechts im Servicebereich.

 

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