Am 1. März 2010 haben die Länder eine internationale Vergleichsstudie zum Glücksspielwesen veröffentlicht und gleichzeitig einen Fragenkatalog für eine „Strukturierte Anhörung“ zum Glücksspielwesen vorgelegt. BITKOM vertritt sowohl namenhafte internationale Anbieter aus dem Sportwettenbereich als auch andere von den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages mittelbar betroffene Unternehmen, etwa Internet-Zugangsprovider, die von der potentiellen Auferlegung von Sperrungsverfügungen betroffen sind oder Medienunternehmen, die etwa das Werbeverbot tangiert.
BITKOM begrüßt, dass die Länder diese schriftliche Anhörung durchführen. Die Evaluation ist nicht zuletzt notwendig vor dem Hintergrund der Diskussion um die europarechtliche Konformität der deutschen Regelung sowie der in der Praxis unterschiedlich angelegten und gehandhabten Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.