Anfang Juni 2009 hat das ZDF – wie auch die ARD für ihr Gemeinschaftsangebot und die Einzelangebote ihrer Anstalten
[1] – das Konzept für seine Telemedienangebote vorgelegt. Es bildet die Grundlage für den anstehenden Drei-Stufen-Test, der nach den Vorgaben des am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auch für die Bestandsangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland bis zum 31. August 2010 durchzuführen ist.
BITKOM hat sich bereits intensiv am Gesetzgebungsverfahren zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beteiligt und nachdrücklich davor gewarnt, den öffentlich-rechtlichen Sendern einen Freibrief für den Aufbau von Multimediaportalen im Netz auszustellen. Dies bedeutet nicht, dass BITKOM einen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz insgesamt bestreitet. Die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonte Entwicklungsgarantie umfasst auch nach unserer Auffassung Angebote im Internet.
Jedoch kann der Funktionsauftrag auch und gerade im Internet nicht uferlos sein. Die zur Legitimation einer Gebührenfinanzierung von Angeboten zugrunde liegenden Ausgangsüberlegungen müssen für die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent auf die abweichende Situation im Internet angewendet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das für den klassischen Fernsehbereich unterstellte partielle Marktversagen im Hinblick auf Qualitätsangebote in dieser Form im Internet nicht existiert, wo Qualitäts- und Nischenangebote aufgrund anderer Vermarktungsbedingungen und niedriger Markteintrittshürden sich eher entwickeln können. Die Frage der Grenzziehung des Auftrags im Internet unterliegt daher notwendigerweise anderen Prämissen als beim Auftrag im klassischen Broadcast-Bereich.
Der Drei-Stufen-Test des Bestands der Anstalten hat vor diesem Hintergrundüberragende Bedeutung für die gesamte Entwicklung und letztendlich auch die Glaubwürdigkeit des mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages begründeten Systems einer lediglich internen und schwerpunktmäßig prozeduralen Absicherung und Begrenzung des Funktionsauftrages.
BITKOM erlaubt sich daher nachfolgend seine Anmerkungen zu den für uns besonders relevanten Teilen des vorgelegten Konzepts zu übermitteln. Wir verbinden hiermit die Erwartung, dass dies der Ausgangspunkt – nicht das Ende – eines intensiven Dialogs mit den betroffenen Marktsektoren ist und die Anmerkungen der IT- und Internetbranche von den zuständigen Gremien bei der Bewertung des Konzepts berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung der marktlichen Auswirkungen eines Angebots.
Die ausführlichen Anmerkungen des BITKOM finden Sie hier zum Download.