Die Landesmedienanstalten haben zu Beginn des Jahres die Gewinnspielsatzung verabschiedet. Diese setzt die Rahmenbedingungen, unter denen TV- und Radio-Veranstalter Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen durchführen dürfen. Bezugnehmend auf § 8a des Rundfunkstaatsvertrags (RfStV) bestätigen die Landesmedienanstalten die Obergrenze für eine telefonische Teilnahme an Gewinnspielen bei 50 Cent, wobei das vollständige Verbindungsentgelt zugrunde gelegt wird.
Dies hat zur Folge, dass diese Obergrenze auch für die Teilnahme von Zuschauern über Mobiltelefone gilt. Aufgrund unterschiedlicher, zum Teil höherer Preise für eine Mobilfunkteilnahme, führt diese Regelung zum faktischen Verbot einer Teilnahme aus dem Mobilfunk. In der Rundfunk- und Telekommunikationsbranche ruft die Regelung daher große Verunsicherung hervor; es stellen sich eine Reihe von Fragen, die bislang unbeantwortet sind.
Allein in der Telekommunikationsbranche führt die durch die bereits verursachte Verunsicherung ausgelöste Zurückhaltung von TV- und Radiosendern bei der Veranstaltung von Gewinnspielen zu Umsatzrückgängen im zweistelligen Millionenbereich. Damit werden auch die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der umstrittenen Preishöchstgrenze offensichtlich.
BITKOM fordert die Länder und die Landesmedienanstalten daher auf, die bisherigen Regelungen zur Obergrenze für die telefonische Teilnahme an Gewinnspielen nochmals zu überdenken. Wir erlauben uns zur Untermauerung dieser Forderungen nachfolgend, die aus unserer Sicht kritischen Aspekte zusammenzufassen. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.