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Online-Angebote der ARD – BITKOM fordert grundlegende Änderungen

Anfang Juni 2009 haben die verschiedenen ARD-Anstalten – wie auch das ZDF[1] – die Konzepte für ihre Telemedienangebote vorgelegt. Seitens der ARD wurde ein gemeinsames Konzept für die gemeinschaftlichen Angebote der ARD veröffentlicht, für dessen Prüfung entlang des Federführungsprinzips unterschiedliche Rundfunkräte der jeweils zuständigen Landesanstalt zuständig sind.  

BITKOM bewertet dieses Konzept für die Gemeinschaftsangebote der ARD aggregiert in der vorliegenden Kommentierung, die sämtlichen Rundfunkräten zugeht. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für uns nicht vollständig nachvollziehbar ist, welche Anstalt zuständig für die Prüfung der allgemeinen, nicht auf ein konkretes Angebot bezogenen Teile des Konzepts ist. Wir gehen davon aus, dass sämtliche befassten Rundfunkräte diese allgemeinen Ausführungen zum Gegenstand des jeweiligen Drei-Stufen-Tests machen.

BITKOM hat sich bereits intensiv am Gesetzgebungsverfahren zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beteiligt und nachdrücklich davor gewarnt, den öffentlich-rechtlichen Sendern einen Freibrief für den Aufbau von Multimediaportalen im Netz auszustellen. Dies bedeutet nicht, dass BITKOM einen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz insgesamt bestreitet. Die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach betonte Entwicklungsgarantie umfasst auch nach unserer Auffassung Angebote im Internet.

Jedoch kann der Funktionsauftrag auch und gerade im Internet nicht uferlos sein. Die zur Legitimation einer Gebührenfinanzierung von Angeboten zugrunde liegenden Ausgangsüberlegungen müssen für die Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks konsequent auf die spezifische Situation im Internet angewendet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das für den klassischen Fernsehbereich unterstellte partielle Marktversagen im Hinblick auf Qualitätsangebote in dieser Form im Internet nicht existiert, wo Qualitäts- und Nischenangebote aufgrund anderer Vermarktungsbedingungen und niedriger Markteintrittshürden sich eher entwickeln können. Die Frage der Grenzziehung des Auftrags im Internet unterliegt daher notwendigerweise anderen Prämissen als beim Auftrag im traditionellen Broadcast-Bereich.

Der Drei-Stufen-Test des Bestands der Anstalten hat vor diesem Hintergrund überragende Bedeutung für die gesamte Entwicklung und letztendlich auch die Glaubwürdigkeit des mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages begründeten Systems einer schwerpunktmäßig prozeduralen Absicherung und Begrenzung des Funktionsauftrages.

BITKOM erlaubt sich daher nachfolgend, seine Anmerkungen zu den für uns besonders relevanten Teilen des vorgelegten Konzepts zu übermitteln. Wir verbinden hiermit die Erwartung, dass dies der Ausgangspunkt – nicht das Ende – eines intensiven Dialogs ist und die Anmerkungen der IT- und Internetbranche bei der Bewertung des Konzepts durch die Rundfunkräte entsprechend berücksichtigt werden.

Die ausführliche Stellungnahme inden Sie hier zum Download.

Weitere Informationen finden Sie zusätzlich unter dem folgenden Link zu den „Telemedienkonzepten für die gemeinschaftlichen Angebote der ARD“. http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/telemedienkonzept100.pdf



[1] Das Konzept für Hauptangebote des ZDF ist Gegenstand einer eigenständigen Kommentierung des BITKOM.

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Ansprechpartnerin

Adél Holdampf-Wendel
a.holdampf@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-221
Fax: 030.27576-51-221

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