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Vorschläge zur Bekämpfung von Kostenfallen schießen über das Ziel hinaus

Mit Schreiben vom 7. April hat die Bundesregierung BITKOM von Überlegungen unterrichtet, im Rahmen der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher einen Formulierungsvorschlag einzubringen, mit welchem über eine sog. „Button-Lösung“ das Phänomen sog. Kostenfallen im Internet bekämpft werden soll. Dies greift frühere Überlegungen zu entsprechenden Regelungen auf nationaler Ebene auf. BITKOM bedankt sich für den frühzeitigen Hinweis auf die Pläne der Bundesregierung und nimmt gerne die Gelegenheit wahr, aus Sicht der ITK-Branche zum Formulierungsvorschlag Stellung zu nehmen. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

Allgemeine Inhalte

BITKOM teilt die Einschätzung der Bundesregierung zum Problem sog. Kostenfallen im Internet. Gemeint sind Angebote, die unter bewusster Verschleierung der Kostenpflicht digitale Dienstleistungen, die üblicherweise kostenlos verfügbar sind, als im Voraus zu bezahlende Laufzeitverträge im Internet anbieten. BITKOM unterstützt in jeder Hinsicht den gezielten Kampf gegen solche unseriösen Angebote, die das Verbrauchervertrauen in Online-Services insgesamt unterhöhlen und damit mittelbar auch Auswirkungen auf seriöse Angebote unserer Mitglieder haben.

Im Rahmen gesetzlicher Vorstöße bedarf es allerdings einer genauen Analyse der konkreten Wirkreichweite der angedachten rechtlichen Schutzmechanismen. Verhindert werden muss insbesondere, dass die Regelungen zu Einschränkungen oder Hindernissen auch bei seriösen Diensten führen, die mit den avisierten Fallkonstellationen nichts zu tun haben. Insbesondere ist durch die Bundesregierung die Frage zu beantworten, wie die Rechtsdurchsetzung gegenüber den bereits heute unzulässigen Angeboten durch die angestrebten Maßnahmen verbessert werden kann. Andernfalls ist davon auszugehen, dass die schon bisher rechtswidrigen Angebote auch in Zukunft weiter existieren - mit dem Unterschied, dass sie auch die neuen Vorschriften verletzen. BITKOM weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kostenfallen auch bereits heute rechtlich verfolgt werden und insbesondere die Wettbewerbszentrale in einer Vielzahl von Verfahren erfolgreich gegen entsprechende Anbieter Unterlassungsansprüche durchgesetzt hat.

Die vorgenannten Erwägungen sehen wir im vorgelegten Vorschlag nicht berücksichtigt, der im Sinne eines „Schrotschussansatzes“ sämtliche Fernabsatzangebote erfasst und sich nicht auf die Bekämpfung echter Kostenfallen beschränkt. Bei verbraucherschützenden Maßnahmen sollte zu dem immer die Einfachheit der Benutzung (sog. „Usability“) für alle Nutzer mit in Betracht gezogen werden. Dies gilt umso mehr, wenn nur ein sehr geringer Anteil der Internetkäufe dieses zusätzlichen Schutzes bedarf, aber de facto sämtliche Nutzer davon betroffen sind. Erfahrungsgemäß führen zusätzliche Hürden bei allen Internet-Vertragsabschlüssen zwangsläufig zu einem Rückgang bei den Umsätzen im E-Commerce. Damit steht der Vorschlag im Gegensatz zum politischen Ziel einer Steigerung des E-Commerce aufgrund seiner positiven ökologischen und gesellschaftlichen Wirkungen. Eine Abwägung des zusätzlichen Verbrauchernutzens mit den entstehenden nachteiligen Effekten ist daher unbedingt erforderlich. Dabei sollte auch geprüft werden, wie diese nachteiligen Effekte gegebenenfalls durch eine Anpassung der vorgeschlagenen Maßnahmen eingeschränkt werden können.Ebenso muss dringend beachtet werden, dass spezifische Transparenzpflichten bei mobilen Diensten aufgrund der hier bestehenden technischen Beschränkungen nicht sinnvoll umsetzbar sind.

Wir weisen schließlich darauf hin, dass ein nicht unerheblicher Teil des Problems „Kostenfallen“ in der dazugehörigen Durchsetzungspraxis besteht. Der Forderungseinzug durch „spezialisierte“ Kanzleien ist ein zentraler Bestandteil des Systems, der wesentlich zur Lukrativität des Geschäftsmodells „Kostenfallen“ beiträgt. Regelungen zur Bekämpfung des Problems müssen daher auch auf diesen Aspekt eingehen. Angesichts der angeführten Argumente und des legislativen Zeitrahmens der neuen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie scheint ein kurzfristiges konzertiertes Vorgehen gegen die Rechtsverletzungen in Deutschland das angemessenere Mittel. Vorbehaltlich dieser Einschätzung erlauben wir uns nachfolgend einige Kommentare zur Ausgestaltung der vorgeschlagenen Regelungen.

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Adél Holdampf-Wendel
a.holdampf@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-221
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