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BITKOM unterstützt Kampf gegen Kinderpornografie

BITKOM bewertet die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet als eines der größten Probleme der Webkriminalität (hier verstanden als Straftaten, deren Begehung mit Hilfe des Internets erheblich erleichtert und gefördert wird) überhaupt. Die Verbreitung von Kinderpornografie hat sich gerade im Internet über den Aspekt kriminell ausgelebter Pädophilie hinaus zu einem kommerziellen Markt entwickelt. Dieser trägt Züge organisierter Kriminalität. Die vom BITKOM repräsentierten Mitgliedsunternehmen unterstützen in jeder Hinsicht den Kampf gegen die Verbreitung solcher schwerstkrimineller Inhalte. Dies beinhaltet grundsätzlich auch die Bereitschaft, auf rechtlich sicherer Grundlage technische Mechanismen zur Erschwerung des Zugangs zu entsprechenden Inhalten im World Wide Web einzusetzen.

Wir betonen gleichzeitig, dass der Kampf gegen Kinderpornografie auf sämtlichen Ebenen geführt werden muss. Das Kernziel jeglicher Aktivitäten muss neben der Ermittlung der Täter die Stärkung des Opferschutzes, die Verhinderung weiterer Missbräuche und damit auch die Austrocknung des kommerziellen Marktes für entsprechende Inhalte, sei es offline oder online, sein. Vor diesem Hintergrund bewerten wir insbesondere die in den vergangenen Jahren erzielten Ermittlungsergebnisse deutscher Landeskriminalämter sowie des Bundeskriminalamtes als große Erfolge.

Zugangserschwernisse können stets nur ein flankierendes Mittel sein, da ihre Wirkung auf den kommerziellen Markt aus verschiedenen Gründen gering ist. Politische Initiativen sollten daher ein Gesamtpaket beinhalten, dass seinen Schwerpunkt auf die Stärkung der Täterermittlung legt. Wir schließen uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich der Forderung an, die Ermittlungsbehörden sowohl in technischer als auch fachlicher Hinsicht besser auszustatten. Insgesamt warnen wir mit Nachdruck davor, die Bekämpfung der Kinderpornografie zu einem Wahlkampfthema zu stilisieren. Die Schwere der Verbrechen erfordert ein entschlossenes Handeln aller Beteiligten – jedoch keine politischen Schnellschüsse. In diesem Zusammenhang muss insbesondere die nötige Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet werden. Jüngste Bewertungen zeigen die mit Zugangssperrungen einhergehenden rechtlichen Probleme deutlich auf.

BITKOM legt schließlich großen Wert auf die Berücksichtigung der Einbettung der Debatte in den politischen und rechtlichen Gesamtkontext. Das Instrument der Zugangserschwerung auf Access-Ebene ist in Deutschland bereits seit mehreren Jahren nicht nur für kinderpornographische Inhalte in der Diskussion. Es ist klar erkennbar, dass von verschiedenen Seiten erhebliche Begehrlichkeiten bestehen, das Instrument der Zugangserschwerung auf weitere Inhalte auszudehnen. Entsprechende Forderungen gibt es für extremistische, insbesondere rechtsradikale Seiten, für einfache Pornografie, für urheberrechtlich relevante Inhalte sowie aktuell hinsichtlich ausländischer Glücksspielangebote. Diese Ausweitungsdiskussionen bilden einen maßgeblichen Unterschied zur Situation in anderen Staaten – insbesondere den im Bereich Kinderpornografie häufig als Beispiel genannten skandinavischen Ländern. Dort gibt es klare politische Signale, dass eine Ausweitung von Zugangserschwernissen auf andere Inhalte oder Sachlagen aufgrund der damit ebenfalls verbundenen tief greifenden rechtlichen Bedenken und technischen Eingriffe nicht in Betracht kommt.

BITKOM betont mit Nachdruck, dass eine Zugangserschwerung auf Access-Ebene ein Ultima-ratio-Instrument für schwerstkriminelle und international geächtete Inhalte wie Kinderpornografie ist, das sich für eine Ausweitung auf andere Konstellationen nicht eignet. Mit Sorge und tiefgreifender Skepsis bewerten wir daher die schon in der Vergangenheit geführte und jetzt im Zuge der zu Kinderpornografie stattfinden Diskussion noch stärker aufkommenden weiter reichenden Ansprüche und Begehrlichkeiten. Konsequent zu Ende gedacht, würden diese die Internet Service Provider (ISP; also alle Diensteanbieter, die Zugang zum Datennetz anbieten) in eine Überwacherrolle drängen, die konträr zur neutralen Natur der erbrachten Dienstleistung und damit auch konträr zu grundlegenden rechtlichen Wertungen ist, wie sie insbesondere in der EU-E-Commerce-Richtlinie sowie dem darauf basierenden Telemediengesetz (TMG) zum Ausdruck kommen.

Die ausführliche Antworten des BITKOM zu den zentralen Fragen dieses Themas finden Sie hier zum Download.
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Ansprechpartnerin

Adél Holdampf-Wendel
a.holdampf@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-221
Fax: 030.27576-51-221

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