BITKOM für mehr Augenmaß bei Fernabsatz und Telefonwerbung
- BITKOM unterstützt Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- Gesetzentwurf gefährdet jedoch auch seriöse Geschäftsmodelle
- Entwurf auch aus Verbrauchersicht teilweise kontraproduktiv
Am 28. Januar 2009 führt der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine mündliche Anhörung zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung sowie zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen durch.
BITKOM unterstützt das mit dem Entwurf verbundene Anliegen einer Stärkung des Verbraucherschutzes im Hinblick auf unseriöse Geschäftspraktiken (diskutiert unter den Schlagworten „Abo-Fallen“ und „untergeschoben Verträge“). Wir sehen den Regelungsvorschlag jedoch an mehreren Punkten als zu weitreichend an und haben daher einige nachfolgend dargelegten Anregungen aufgeführt, um das Gesetzesvorhaben auf das aus Verbrauchersicht notwendige und sinnvolle Maß zu beschränken. Hierdurch kann verhindert werden, dass durch den Entwurf unbeabsichtigt auch seriöse Geschäftsmodelle massiv belastet werden. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass Abo-Fallen im Internet bereits heute rechtlich verfolgt werden können und in der Praxis auch effektiv verfolgt werden. Zwei aktuelle Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (Az. 6 U 187/07 und 6 U 186/07 v. 4. Dezember 2008) belegen dies. Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.