Die Landesmedienanstalten der Länder planen nach Inkrafttreten des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zeitnah den Erlass einer Zugangs- und Plattformsatzung (nachfolgend auch ZPS-E) auf Basis der Ermächtigung nach § 53 RStV. Dies geschieht vor dem Hintergrund der mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einhergehenden Modifikationen im Bereich der Zugangsregulierung, insbesondere der neu eingeführten Anknüpfung an den Plattformbetreiber. Am 12. September 2008 hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) einen ersten Entwurf für diese Zugangs- und Plattformsatzung vorgelegt, die am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. BITKOM hatte bereits auf die erste Anfrage zur künftigen Ausgestaltung der Satzung vom 2. Juni 2008 mit Schreibem vom 20. Juni grundlegende Überlegungen übermittelt, an denen wir festhalten. Die genaue Kommentierung des BITKOM finden Sie hier zum Download.