Gebühren dürfen nicht die Geschäftsmodelle privater Angebote gefährden
- Klare Grenzen für digitale Angebote notwendig
- Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Anstalten unabhängiger gestalten
BITKOM begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Rundfunkmitteilung zu evaluieren und ggf. zu überarbeiten. Seit Veröffentlichung der geltenden Mitteilung im Jahre 2001 haben sich die Medienmärkte stark verändert. Der Wettbewerb im Mediensektor ist heute geprägt durch die Konvergenz von Technologien, Diensten und Geschäftsmodellen. Zu den klassischen Playern der Rundfunklandschaft, den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern, treten vermehrt neue Anbieter aus dem Bereich der Telekommunikationsindustrie, der Internet-Anbieter sowie schließlich der Endgerätehersteller. Diese Diversifizierung der Anbieterlandschaft bzw. der Geschäftsmodelle hat zu komplexeren Wettbewerbsverhältnissen geführt, die sensibler auf staatliche Eingriffe, etwa in Form von Beihilfen, reagieren. Der BITKOM hält es daher für sachgerecht, die Rundfunkmitteilung diesen grundlegend gewandelten Rahmenbedingungen anzupassen. Die überarbeitete Rundfunkmitteilung sollte dabei vor allem:
- Grenzen für die Mitgliedstaaten aufzeigen, welche Dienste im digitalen Umfeld überhaupt dem Gemeinwohl zuzurechnen sind und bei welchen Diensten sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk klar wirtschaftlich geriert
- Regeln für beihilfefinanzierte Angebote aufzeigen, die nicht dem klassischen linearen Rundfunk zuzurechnen sind
- sicherstellen, dass auch die neuen Spieler aus der IT- und TK-Welt, die in wesentlichem Umfang die neuen Angebote tragen, in gleichem Maße
Wettbewerbschancen haben
- Regeln aufstellen, die auch über die rein monetäre Seite hinaus sicherstellen, dass öffentlich-rechtliche Anbieter nicht ihre Marktmacht für Blockadeverhalten missbrauchen können.
Im Einzelnen kommt der Festlegung des Programmauftrages eine besondere Bedeutung zu. Die umfassenden Digitalstrategien der öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland geben hierzu ebenso wie der Sendernetzbetrieb durch öffentlich-rechtliche Anstalten Beispiele, welche Fragen künftig im Vordergrund stehen werden. Neben den materiellen Anforderungen kann die Rundfunkmitteilung in erster Linie bei der Frage der Vorabprüfung von Angeboten mit der Festlegung von Eckpunkten zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Schließlich halten wir es für sinnvoll, in die Rundfunkmitteilung Aussagen zum notwendigen Grad an Unabhängigkeit der Aufsichtsinstitutionen aufzunehmen.