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BITKOM kritisiert geplante Beschränkung von Gewinnspielen in Niedersachsen

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am 18. Juli 2007 den Entwurf des Niedersächsischen Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages vorgelegt gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29. August 2007 eingeräumt. Der BITKOM nimmt gerne die Gelegenheit wahr, sich zu dem Entwurf zu äußern. Soweit sich der Entwurf auf die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages beschränkt, verweisen wir hierzu auf unsere Stellungnahme vom 31. Januar 2007.[1] Der Entwurf des Ausführungsgesetzes enthält jedoch mit der in § 12 vorgesehenen Regelung für Gewinnspiele eine über die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages hinausgehende Regelung, die der eigenständigen Kommentierung bedarf.



[1] Abrufbar unter http://www.bitkom.org/files/documents/Stellungnahme_BITKOM_GluecksspielStV_31_01_07.pdf.

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