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Glücksspielstaatsvertrag europarechtlich bedenklich

Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist (– 1 BvR 1054/01 –). Den Gesetzgeber hat es zu einer Neuregelung aufgefordert, die sich streng an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ausrichten muss.

Da der Online- und Mobile-Wettmarkt einen relevanten Beitrag zur weiteren Entwicklung des E-Commerce liefern kann, berührt die Frage der Glücksspielge­setzgebung die vom BITKOM vertretene Informations-, Kommunikations- und Medienbranche in verschiedenen Bereichen.

Die Länder haben am 21. Dezember 2006 den Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 14. Dezember 2006 bei der EU-Kommission notifiziert. Der Entwurf enthält inakzeptable Diskriminierungen moderner elektro­nischer Kommunikationsdienste. Dies kritisiert BITKOM ebenso wie ein Festhalten am überkommenen Glücksspielmonopol des Staates. Gleichzeitig bestehen europarechtliche Bedenken.


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