BITKOM treibt Modernisierung des Glücksspielrechts voran
Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 entschieden (– 1 BvR 1054/01 –), dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Den Gesetzgeber hat es zu einer Neuregelung aufgefordert, die sich streng an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ausrichtet.
Da der Online- und Mobile-Wettmarkt einen relevanten Beitrag zur weiteren Entwicklung des E-Commerce liefern kann, berührt die Frage der Glücksspielgesetzgebung die vom BITKOM vertretene Informations-, Kommunikations- und Medienbranche in verschiedenen Bereichen.
BITKOM möchte daher bereits in diesem frühen Stadium mit Empfehlungen zu einem zukünftigen Rechtsrahmen zur Diskussion beitragen. BITKOM schlägt eine bundesgesetzliche Regelung des Glücksspiels unter genereller Zulassung privater Anbieter vor.